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Gesetzliche Krankenversicherung



Die Verhaltenstherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar; es handelt sich somit um ein wissenschaftlich überprüftes und anerkanntes Behandlungsverfahren, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Für eine direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

In der Regel erfolgt eine sog. Psychotherapeutische Sprechstunde sowie mindestens zwei und maximal vier sog. Probatoriksitzungen à 50 Min. Dauer, bevor gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse geschickt wird. Meist wird dann zunächst eine „Kurzzeittherapie 1“ von 12 Therapiesitzungen à 50 Min. Dauer beantragt, welche um eine „Kurzzeittherapie 2“ von weiteren 12 Sitzungen verlängert werden kann. Bei gegebener Notwendigkeit kann auch eine „Langzeittherapie“ von insgesamt 60 Therapiesitzungen beantragt werden. Die Einzelheiten erkläre ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.



In der Regel werden auch von Privaten Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Richtlinien- Psychotherapie übernommen, jedoch richtet sich der Umfang an übernommenen Probatorik- und Therapiesitzungen nach den Vereinbarungen, welche Sie mit Ihrer Krankenversicherung im Einzelfall getroffen haben. Bitte klären Sie daher vor Beginn einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Ihre Private Krankenkasse die Kosten für Probatorik- und Therapiesitzungen übernimmt und welche Antragsformalitäten hierfür erforderlich sind. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).



Private Krankenversicherung



Selbstzahler



Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu tragen, wodurch keine weiteren Formalitäten zu beachten sind. Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt nach dem 3,5 fachen Satz derzeit 153,00 EURO pro 50 Min. – Therapiesitzung.



Coachings werden grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Höhe des Honorars wird individuell bemessen. Sprechen Sie mich diesbezüglich bei Interesse gerne an.



Coaching



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Die Verhaltenstherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar; es handelt sich somit um ein wissenschaftlich überprüftes und anerkanntes Behandlungsverfahren, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Für eine direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

In der Regel erfolgt eine sog. Psychotherapeutische Sprechstunde sowie mindestens zwei und maximal vier sog. Probatoriksitzungen à 50 Min. Dauer, bevor gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse geschickt wird. Meist wird dann zunächst eine „Kurzzeittherapie 1“ von 12 Therapiesitzungen à 50 Min. Dauer beantragt, welche um eine „Kurzzeittherapie 2“ von weiteren 12 Sitzungen verlängert werden kann. Bei gegebener Notwendigkeit kann auch eine „Langzeittherapie“ von insgesamt 60 Therapiesitzungen beantragt werden. Die Einzelheiten erkläre ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

Private Krankenversicherung

In der Regel werden auch von Privaten Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Richtlinien- Psychotherapie übernommen, jedoch richtet sich der Umfang an übernommenen Probatorik- und Therapiesitzungen nach den Vereinbarungen, welche Sie mit Ihrer Krankenversicherung im Einzelfall getroffen haben. Bitte klären Sie daher vor Beginn einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Ihre Private Krankenkasse die Kosten für Probatorik- und Therapiesitzungen übernimmt und welche Antragsformalitäten hierfür erforderlich sind. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu tragen, wodurch keine weiteren Formalitäten zu beachten sind. Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt nach dem 3,5 fachen Satz derzeit 153,00 EURO pro 50 Min. – Therapiesitzung.

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Coachings werden grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Höhe des Honorars wird individuell bemessen. Sprechen Sie mich diesbezüglich bei Interesse gerne an.


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